Unter dem Titel “Sind Adblocker wettbewerbswidrig?” befasst sich internet-law.de mit einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren beim Landgericht München, das sich gegen den Hersteller des bekannten Adblockers “AdBlock Plus” richtet. Im Artikel wird ein interessantes Detail erwähnt:
“AdBlock Plus blendet nicht jegliche Werbung aus, sondern lässt sogenannt akzeptable Werbung durch. Laut einem Bericht von Heise zahlen große Unternehmen wie Google und United Internet erhebliche Summen an den Hersteller des Adblockers, um auf die White-List der akzeptablen Werbung zu gelangen.
(…) dürfte die Wettbewerbsverzerrung, die durch diese White-List hervorgerufen wird, dazu führen, das Browser-Plugin Adblock Plus als wettbewerbswidrig zu qualifizieren.”