Im TA-Artikel “«Wir sind das Gedächtnis des Kantons Zürich»” erklärt Archivar Beat Gnädinger u.a., welche Akten vom Staatsarchiv Zürich digital bzw. auf Papier aufbewahrt werden:
“Bei einigen Akten machen wir das, so sind etwa sämtliche Gesetze, Kantonsratsprotokolle und Regierungsratsbeschlüsse ab 1803 digitalisiert und online einsehbar. Wollten wir das aber mit allen eingehenden Unterlagen machen, wäre das viel zu teuer. Die langfristige Aufbewahrung von digitalen Daten ist, zumindest heute noch, deutlich teurer als das Aufbewahren von Papier. (..)
Unsere Fachleute – zu Archivaren weitergebildete Historikerinnen und Historiker – legen fest, welche Akten erhalten bleiben müssen, um das staatliche Handeln nachvollziehbar zu halten. Manche Bestände, etwa die Kantonsrats- und Regierungsratsbeschlüsse oder die Spruchbücher der Gerichte, werden integral übernommen, bei Massenakten treffen wir eine Auswahl. (mehr)”