Das Gedächtnis des Kantons Zürich

Im TA-Artikel “«Wir sind das Gedächtnis des Kantons Zürich»” erklärt Archivar Beat Gnädinger u.a., welche Akten vom Staatsarchiv Zürich digital bzw. auf Papier aufbewahrt werden:

“Bei einigen Akten machen wir das, so sind etwa sämtliche Gesetze, Kantonsratsprotokolle und Regierungsratsbeschlüsse ab 1803 digitalisiert und online einsehbar. Wollten wir das aber mit ­allen eingehenden Unterlagen machen, wäre das viel zu teuer. Die langfristige Aufbewahrung von digitalen Daten ist, zumindest heute noch, deutlich teurer als das Aufbewahren von Papier. (..)

Unsere Fachleute – zu Archivaren weitergebildete Historikerinnen und Historiker – legen fest, welche Akten erhalten bleiben müssen, um das staatliche Handeln nachvollziehbar zu halten. Manche Bestände, etwa die Kantonsrats- und Regierungsratsbeschlüsse oder die Spruchbücher der Gerichte, werden integral übernommen, bei Massenakten treffen wir eine Auswahl. (mehr)”

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