Im IK Werkzeugkasten der HS Luzern gibt es einen Beitrag zum Thema “KI Tools zitieren – aber wie?”:
“Eine Frage, die Studierende – genauso wie Forschende und Lehrende – umtreibt: „Darf ich ChatGPT & Co in meinen Leistungsnachweisen verwenden und wenn ja – wie muss ich das kenntlich machen?“
In den einschlägigen Styleguides zum akademischen Schreiben finden sich noch keine Richtlinien zum Zitieren von Ausgaben generativer KI. Die Herausgeber arbeiten noch daran, diese in die nächsten Auflagen zu integrieren.
Und auch die Richtlinien der Bildungseinrichtungen zur Verwendung von generativer KI in wissenschaftlichen und studentischen Arbeiten hinken ein wenig der, zugegebenermassen rasanten, Entwicklung der KI Tools hinterher.
Aber wir holen auf. An der Hochschule Luzern suchen wir – wie viele andere Hochschulen auch – derzeit nach einer sinnvollen und praktikablen Antwort auf die Frage wie man KI Tools zitieren oder als Hilfsmittel ausweisen kann.”