KI und Datenschutz

Sie sind Arbeitgeber und möchten generative KI-Tools benutzen? Die Eingabe personenbezogener Daten und der damit zusammenhängende Umgang mit den Outputs, die ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können, führt schnell dazu, dass man mit einer Vielzahl datenschutzrechtlicher Verpflichtungen konfrontiert ist (via dr-datenschutz.de):

“Bei der Nutzung von KI-Tools ist zunächst immer die Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit im Blick zu behalten. Hier können verschiedene Konstellationen vorliegen:

Getrennte Verantwortlichkeit:
Der Anbieter des KI-Tools ist selbst für die Verarbeitung innerhalb des Systems verantwortlich. Daneben ist der Arbeitgeber selbst für die Eingabe der Daten in das Tool verantwortlich.
Gemeinsame Verantwortlichkeit:
Arbeitgeber und Anbieter des KI-Tools sind gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich.
Auftragsverarbeitung:
In dieser Konstallation fungiert der Arbeitgeber als Auftraggeber. Der Anbieter des KI-Tools ist dann der Auftragsverarbeiter und an Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Er hat keine eigene Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Datenverarbeitung und wird die Daten meist nicht für eigene Zwecke nutzen dürfen.

Es kann also sowohl eine getrennte oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegen, als auch eine Auftragsverarbeitung. Hier gibt es jedoch keine „One size fits all“-Lösung. Welche der Konstellationen einschlägig ist, kann nicht pauschal festgelegt werden, sondern wird immer von der Art des verwendeten Systems und dessen Einsatzes abhängen.”

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