Offert-Ausschreibung : Neuausgabe der “Richtlinien für Schulbibliotheken” der SAB-CLP
Ausgangslage
“Die “Richtlinien für Gemeindebibliotheken” und die “Richtlinien für Schulbibliotheken” der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (SAB-CLP) sind Grundlagen für die Planung von Bibliotheken von der Konzeption bis zum Betrieb. Die Richtlinien setzen die Leitplanken für die Ausbildung und sind wichtige Instrumente für die Zusammenarbeit mit Unterhaltsträgern und Behörden.
Die Richtlinien für Gemeindebibliotheken sind 2008 in 3. Auflage neu erschienen. Im Rahmen ihres Auftrags, die Entwicklungen zu verfolgen, hat die Normenkommission der SAB-CLP das Verhältnis der beiden Richtlinien zueinander analysiert. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Richtlinien für Schulbibliotheken dringend überarbeitet werden müssten. Zwei Punkte fallen dabei besonders ins Gewicht:
1. Die Richtlinien für Schulbibliotheken basieren auf einer Konzeption, die durch die starke Entwicklung im Bereich der Leseförderung und der Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz zum Teil überholt ist.
2. Die Richtlinien für Schulbibliotheken zitieren umfangreich aus den Richtlinien für Gemeindebibliotheken. Durch den verschobenen Publikationsrhythmus veralten sie bei der Veröffentlichung einer Neuauflage der Richtlinien für Gemeindebibliotheken automatisch. Konkret: die Richtlinien für Schulbibliotheken (2000) beziehen sich heute auf die ältere 2. Auflage der Richtlinien für Gemeindebibliotheken.
Die SAB-Normenkommission beabsichtigt, die Normen für Gemeindebibliotheken und die Richtlinien für Schulbibliotheken mittelfristig unter ein gemeinsames Konzept zu stellen.
Auftrag
Verfassung einer Neuausgabe der SAB-Richtlinien für Schulbibliotheken, für Volksschule (Primar- und Oberstufe), Berufs- und Mittelschulen. Die Richtlinien werden unter Bezugnahme auf die aktuelle Ausgabe der Richtlinien für Gemeindebibliotheken erarbeitet und orientieren sich auch an vergleichbaren Grundlagen aus anderen Ländern.
Inhaltliches
· Die Richtlinien für Gemeindebibliotheken wurden 2008 neu herausgegeben und gut aufgenommen. Sie bilden die Basis der Neukonzeption.
· Die Richtlinien für Schulbibliotheken werden komplementär dazu entwickelt: sie nehmen Bezug auf das Basismodul, ohne Inhalte zu wiederholen.
· Der Auftragnehmer arbeitet mit der SAB-Normenkommission zusammen, die für die Weiterentwicklung der Richtlinien für Gemeindebibliotheken zuständig ist.
· Festgestellte Schwächen an der Schnittstelle werden fortlaufend aufgezeigt und die Bearbeitung wird mit der Normenkommission besprochen.
Neben den offensichtlich veralteten Bezügen auf die 2. Auflage der Richtlinien für Gemeindebibliotheken genügen die Richtlinien für Schulbibliotheken inhaltlich den Ansprüchen für die Zusammenarbeit zwischen Bibliothek und Schule nicht mehr:
· Es fehlen Inputs zu Leseförderung, Schulung in Informationskompetenz, Couple Teaching und Teaching Library.
· Generell muss dem Unterschied der verschiedenen Schulstufen mehr Rechnung getragen werden: Volksschule (Primar- und Oberstufe), Berufsschule, Mittelschule, evtl. unter Berücksichtigung der Lehrerbibliotheken.
· Das Urheberrecht im Schulbereich (besonders digitale Medien) sollte thematisiert werden.
· Die Richtlinien sollten als Leitplan für Schulleitungen und Behörden dienen können.
Die Normenkommission übernimmt die Kontrollfunktion (Redaktionskommission) und den Kontakt zum SAB/CPL-Zentralvorstand.
Gegenstand der Offerte und Konditionen
· Geplantes Vorgehen, Zeitplan, Aufwandkalkulation
· Nachweis einer soliden Branchenkenntnis, insbesondere der guten Kenntnis der Zusammenarbeit von Bibliothek und Schule
· Nachweis der Kompetenz im Projektmanagement (Referenzprojekte)
· Nachweis der Fähigkeit, die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Landesteilen zu erkennen und zu berücksichtigen.
Die Auftragsvergabe erfolgt unter Vorbehalt der Finanzierung (vgl. Fristen).
Kontakt und Eingabe
Ansprechperson ist die Präsidentin der SAB-Normenkommission, Marie-Ann Arnold.
Kontakt:
Marie-Ann Arnold
Zentrum für Bibliotheksentwicklung Zürich, Hofwiesenstrasse 379 8050 Zürich.
Tel: 044 310 18 02
Angebote sind in elektronischer Form einzureichen an:
Marie-Ann Arnold arnold@kako-zh.chTermine
Die Auftragsvergabe ist von der Finanzierung abhängig:
· Offerteingabe: Freitag, 17. September 2010
· Auftragsbeginn: ab Juli 2011
20.06.2010 / Normenkommission SAB/CLP”
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(via Swiss-lib)