Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), die Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB) und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben eine gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Darin ist mir v.a. der letzte Abschnitt aufgefallen (via fachstelle-oeffentliche-bibliotheken.nrw):
“Ein Ziel von Bibliotheken zur Ablösung klassischer Bibliothekskataloge sind Aufbau oder Verbesserung von KI-gestützten Recherche-Tools, die eine in natürlicher Sprache formulierte Suchanfrage verarbeiten können oder über die einfache Literatursuche hinaus Zusatzfunktionen wie eine graphische Darstellung ähnlicher Literatur anbieten. Nach dem Wandel vom Zettelkatalog über den OPAC und die Discovery Systeme ist der Schritt zu einer KI-gestützten Recherche ein notwendiger nächster Schritt, um den Erwartungen der Nutzer*innen von Bibliotheken gerecht zu werden. Bibliotheken können sich dabei auf § 60e Abs. 1 UrhG stützen, der die Vervielfältigung für Zwecke der Indexierung und Katalogisierung erlaubt. Im Zentrum neuer, KI-gestützter
Recherchewerkzeuge wird nach wie vor eine Übersicht relevanter Suchergebnisse mit Einzelnachweisen von Medien stehen, die anschließend im Rahmen bestehender Lizenzen digital aufgerufen oder physisch aufgesucht werden können. Es sind jedoch Verbesserungen bei der Verarbeitung von Suchanfragen, explorativen Suchmöglichkeiten, der Sortierung von Ergebnislisten und der Anreicherung mit Zusatzinformationen zu erwarten, die eine Bewertung der Ergebnisse erleichtern.”