Der Täter heisst Google

Aus einem Urteil des Hamburger Landgerichts (Artikel Faz.net): «Den Betreibern der Suchmaschinen wird untersagt, bestimmte Comic-Zeichnungen im Internet öffentlich zugänglich zu machen oder sie als „Download“ zur Verfügung zu stellen.» Dies sei eine Verletzung des Urheber- bzw. Nutzungsrechts.
Wird ein solches Urteil rechtskräftig, müsste Google eine Unterscheidung zwischen rechtmässigen und rechtsverletzenden Grafiken machen (und dies bereits bei Thumbnails!). Da dies technisch eher unmöglich scheint, wäre allenfalls die Bildersuche als Ganzes gefährdet.
[via IBI-Weblog]

Dieser Beitrag wurde unter Suchmaschinen veröffentlicht. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert