In der NZZ vom 3.5.2011 findet sich unter dem Titel “Lesen statt fegen: Buchlektüre für junge Straftäter” eine Artikel über den sogenannten “Dresdner Bücherkanon”. Die Jugendgerichtshilfe in Dresden erteilt straffällig gewordenen Jugendlichen seit drei Jahren als Erziehungsmassnahme das Lesen eines Buches, über das dann anhand eines Fragen- und Aufgabenkatalogs eine Besprechung geschrieben werden muss.
Die rund hundert Jugendbücher der kommentierten Bücherliste eignen sich auch gut für den Bestandesaufbau von (Berufsschul-)Mediotheken.