Giftschränke in Bibliotheken

Der Beitrag «Giftschränke in Bibliotheken : Sekretierung von Beständen aus historischer und juristischer Perspektive» von Ulrike Verch (HAW Hamburg) führt in das Thema der Sekretierung von Bibliotheksbeständen ein, gibt einen historischen Überblick über Bücherverbote in Deutschland, mit dem Fokus auf dem 20. Jahrhundert, und stellt die aktuelle Rechtslage zu Verbreitungsverboten von Medieninhalten dar:

«Nicht alle Werke in einer Bibliothek sind für die Öffentlichkeit allgemein zugänglich. Es gibt diverse Gründe, Nutzungseinschränkungen für bestimmte Medien zu erlassen. Doch Bücher werden in Bibliotheken nicht nur zu ihrem eigenen Schutz aus Gründen der Bestandserhaltung weggeschlossen, sondern auch, um ihre Inhalte bewusst nicht zu verbreiten. Seit Erfindung des Buchdruckes wurde Literatur in Deutschland in verschiedenen Epochen und von unterschiedlichen Machthabenden regelmäßig in nicht unerheblichem Umfang aus politischen, religiösen oder moralischen Gründen zensiert oder indiziert. Die verbotenen Werke wurden von Bibliotheken im Laufe der Jahrhunderte aber dennoch gesammelt und bewahrt, allerdings gut verschlossen in separierten Bereichen, zu denen nur wenige Nutzer*innen Zugang hatten.»

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