Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte und Bilder

Seit dem 2. August 2026 gilt für bestimmte KI-generierte Texte, Bilder und Videos eine Pflicht zur Kennzeichnung (via compgen.de):

“Die Europäische Kommission hat die Kennzeichnungspflichten mit dem Artikel 50 des KI-Gesetzes (AI Act) eingeführt. Ein Verhaltenskodex soll helfen, die Transparenz bei Inhalten einzuhalten, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz (Artificial Intelligence – AI) erstellt wurden.

Was muss gekennzeichnet werden und was nicht?
Menschen, die KI-generierte Texte oder Bilder anschauen oder -hören, sollen erkennen können, ob der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
Gekennzeichnet werden müssen:

Deep Fakes – also KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audios oder Videos, die echten Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln, und Menschen täuschen könnten.
KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, aber nicht von Menschen überprüft oder redaktionell bearbeitet wurden, und für die niemand die redaktionelle Verantwortung übernommen hat.
Eine Kennzeichnung ist nicht nötig, wenn die KI-Texte redaktionell bearbeitet und geprüft wurden, und ein Redaktionsmitglied oder eine juristische Person die Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts trägt.
Auch für Deep Fakes gilt eine Ausnahme, wenn die Inhalte offensichtlich künstlerisch, kreativ oder satirisch sind.”

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