Öffentlich-rechtliche Sendeanstalten in Deutschland löschen in der Regel nach sieben Tagen Video- und Audioinhalte der Mediatheken (via e-book-news.de):
“Schuld ist eine Festlegung im Rundfunkstaatsvertrag von 2009 — doch nun gibt es einen Hoffnungsschimmer in Sachen Öffi-Open-Access. Offenbar haben sich die Ministerpräsidenten letzte Woche auf eine Vertragsänderung geeinigt, mit der im kommenden Jahr „die Verweildauer über die bisher geltende Sieben-Tage-Regelung hinaus“ ausgedehnt werden könnte. Man wolle das „auflockern und verändern“, so Malu Dreyer, Regierungschefin von Rheinland-Pfalz und turnusgemäß die Leiterin der Rundfunkkommission der Länder.”