KI-Werke sind nicht urheberrechtlich geschützt. Die Kreativbranche, aber auch Auftraggeber müssen sich darauf einstellen (via heise.de):
“Dies ergibt sich daraus, dass es sich dabei um das Ergebnis eines maschinellen Prozesses handelt – und nicht um eine menschliche Schöpfung. Der Mensch setzt diesen Prozess durch seine Eingabe lediglich in Gang, hat aber nur begrenzten Einfluss auf das Ergebnis. Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Schutz ist aber ein “Schöpfungsakt” eines Menschen. Daran fehlt es bei Bildern oder Texten, die von KI berechnet werden.”