Wer z.B. ein Lehrmittel frei verfügbar im Internet veröffentlichen möchte, hat mit einer Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) die Möglichkeit zu erlauben, den Text zu verändern, jedoch zu verhindern, dass das Werk kommerziell ausgeschlachtet wird. Eine erste Hilfestellung zum Thema bietet der Wikipedia-Artikel zum Thema.
Auch nützlich sind manchmal die sehr direkt (und emotional) geführten Auseinandersetzungen auf Inetbib, zuletzt (am 29.2.2012) wegen des BibEval-Werkzeugs der HTW Chur, das unter eine CC BY-NC-ND-Lizenz gestellt wurde, was der streitbare Klaus Graf als “besonders schwachsinnig” und “idiotisch” abqualifizierte. Er sagt darin u.a.:
“Ihre Antwort zeigt vor allem eines: Dass Sie nicht das mindeste von CC-Lizenzen verstanden haben. Wer ein Medium unter CC freigibt, will gerade nicht, dass man wegen sinnvoller Nachnutzungen auf ihn zutreten muss. Man mag sich streiten, welchen Sinn der Ausschluss kommerzieller Nutzung hat (ich denke: keinen), aber in der gesamten Fachkommunikation – das Etikett “Wissenschaft” fuer einen solchen banalen Usability-Leitfaden waere denn doch zu hochtrabend – kann ich mir nicht vorstellen, welchen Sinn der Ausschluss von Bearbeitungen (also auch Kuerzungen) haben sollte.”
Die darauf folgende Beleidigung lasse ich hier weg 🙂