(via techniktagebuch.tumblr.com):
“In einem der zwei Bücherregale der Kanzlei stehen gebundene Jahrgänge der “Neuen Juristischen Wochenschrift”, von 1982 bis ungefähr 2010. (…)
Es wird immer noch vorausgesetzt, dass man die in Fachzeitschriften veröffentlichte Rechtsprechung kennt. Durch die Onlineverfügbarkeit von Rechtsprechung muss man sie aber nicht mehr in Papier aufheben.”
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