iRights.info erklärt unter dem Titel “Private Kopien sind doch erlaubt, oder?”, was rechtlich erlaubt ist und was nicht (via bibfobi.wordpress.com):
“Wer kennt so etwas nicht: Ein informativer Artikel aus einer Zeitschrift, den man sich für die eigenen Unterlagen aufbewahren möchte. Ein anschauliches Schaubild aus einem Sachbuch, das die eigenen Kollegen interessieren dürfte. Eine lustige Karikatur, die in der Familien-WhatsApp-Gruppe so gut passen würde. Es gibt viele Gründe, urheberrechtlich geschützte Werke für den eigenen privaten Gebrauch vervielfältigen zu wollen. Das Recht auf Privatkopie deckt das ja ab, oder etwa nicht?”