Als Reaktion auf den Blog-Artikel vom 16.9.2023 zum Thema Annas Archive, bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die private Nutzung von Schattenbibliotheken in der Schweiz legal ist (s.a. SR 231.1 – Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) (admin.ch)), in Deutschland jedoch nicht. Im Unterricht die Nutzung von Schattenbibliotheken zu propagieren ist nicht angezeigt, falls einzelne Schülerinnen und Schüler das Angebot jedoch nutzen möchten, kann man es ihnen nicht verbieten. Im einschlägigen Wikipedia-Artikel heisst es dazu (danke an Marcella Haab für den Hinweis):
“Hanjo Hamann und Daniel Hürlimann weisen darauf hin, dass die Nutzung von Sci-Hub nach Schweizer Recht wegen der Eigengebrauchsregelung rechtmäßig sei.”
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