In der NZZ vom 4.3.2016 ist unter dem Titel “Neue Schranken für die Vermittlung” ein Artikel zur Revision des Urheberrechts (Vernehmlassung bis Ende März 2016) zu lesen:
“Die Empfehlungen der Gruppe zielten mehrheitlich auf einen verstärkten Schutz der Urheber gegenüber der «Internetpiraterie», während die Bedürfnisse der Vermittler nur sehr bedingt eingeflossen sind. Doch nun zeigt sich: Diese Rechnung wurde ohne den Wirt gemacht, ohne Rücksicht auf die Anliegen derjenigen Institutionen, welche den Kunstschaffenden Gastrecht in ihren Publikationen, Bilddatenbanken und anderen Vermittlungsformaten und damit im öffentlichen Diskurs bieten. Dies geschah mit solcher Konsequenz, dass – wie wir nun sehen – sogar öffentliche Kulturförderinstitutionen die urheberrechtlichen Vorgaben wie heisse Kartoffeln behandeln und sich ständig überlegen, was sie publizieren dürfen und was sie sicherheitshalber im Dunkel analoger Archive halten wollen. (…)
Dass sich nun unter der Ägide der Organisation Bibliothek Information Schweiz (BIS) eine Arbeitsgruppe Urheberrecht formiert hat, die für eine liberalere Praxis eintritt, lässt hoffen. Denn nur so kann die vom Bund geforderte «Teilhabe» einer breiten Öffentlichkeit am Kulturgeschehen gewährleistet werden. (…)
Mit der Bibliotheks-Tantième soll neu für jedes verliehene oder auch nur im Lesesaal konsultierte Buch ein Beitrag an die Autoren abgeführt werden. Sie ist umstritten, denn sie würde für die Bibliotheken zu unkalkulierbaren Mehrkosten führen und würde vor allem ausländischen Autoren zugutekommen. Übertragen auf den Kunstbereich, wäre sie geradezu fatal, denn ein Grossteil der in Museen gezeigten Werke sind Leihgaben, teilweise mit langjährigen Depositverträgen. Wie sich die neue Vergütungspflicht auf den internationalen Leihverkehr auswirken würde, steht in den Sternen.”
Update vom 22.3.2016: Die Website www.urg-lda.ch – für ein faires und zukunftstaugliches Urheberecht für alle, auch für die Urheberrechtsnutzer – ist online (via swiss-lib).
Die Limmattaler Zeitung schreibt unter dem Titel “Tantiemen auf Medienausleihe? – Bibliotheken wehren sich gegen Gebühr“:
“«Die zusätzliche Belastung der Bibliotheken würde über kurz oder lang dazu führen, dass sie ihre Dienstleistungen einschränken müssten», schreibt der Schlieremer Stadtrat. Insbesondere junge und noch wenig bekannte Autorinnen und Autoren in der Schweiz – «die sich irrtümlich von der Verleihsteuer einen Vorteil versprechen» – würden dies zu spüren bekommen.
Schlieren rechnet bei Einführung der Tantieme mit jährlichen Mehrkosten von 40’000 Franken oder 80 Prozent des Bibliotheksbudgets für die Neubeschaffung von Medien. Dabei stützt sich die Stadt auf die Annahme der Bibliotheksverbände, dass pro Ausleihe eine Abgabe von 36 Rappen fällig werden könnte – wie dies heute schon bei kostenpflichtigen Vermietungen etwa von DVDs der Fall ist.”