Unsinniges Urteil zum Versenden von Zeitschriftenartikeln

Am 7. April 2014 hat das Handelsgericht Zürich die Rechtsbegehren dreier Wissenschaftsverlage, die das Vervielfältigen und Versenden von Zeitschriftenartikeln durch die ETH-Bibliothek verbieten wollen, teilweise gutgeheissen. Die Stellungnahme der Konferenz der Universitätsbibliotheken zeigt auf, was die Bestätigung des Urteils durch das Bundesgericht für die Bibliotheken und die von der öffentlichen Hand finanzierte Wissenschaft bedeuten würde.

Das Urteil des Handelsgerichts auf steigerlegal.ch

Stellungnahme der Konferenz der Universitätsbibliotheken Download PDF (via swiss-lib). Darin heisst es u.a.:

«Eine Bestätigung des Urteils durch das Bundesgericht hätte schwerwiegende Konsequenzen für die Bibliotheken und die von der öffentlichen Hand finanzierte Wissenschaft. Der Zugang und die Vermittlung von Wissen würden noch stärker kommerzialisiert und von wissenschaftlichen Verlagen monopolisiert. Die Konferenz der Universitätsbibliotheken (KUB) nimmt daher im Folgenden Stellung zum Urteil des Handelsgerichts.

(…) Das Gericht geht aber noch einen Schritt weiter und verbietet auch das elektronische Versenden von Kopien durch die Bibliotheken. Den technologischen Wandel nur im Interesse der Verlage, nämlich bei der Definition des „im Handel erhältlichen Werkexemplars“ anzuwenden, aber nicht bei der Zugänglichkeit durch digitale Übermittlung von Kopien, zwingt die Bibliotheken und deren Benutzer im analogen Zeitalter zu verharren und gesteht ihnen den technologischen Wandel mit seinen für die Wissenschaft unverzichtbaren Vorteilen nicht zu. Den vom Gericht vorgenommenen Interessenausgleich zwischen den Verlagen und den Bibliotheksnutzern, der diese auf den persönlichen Gang in die Bibliothek und das eigenhändige Vervielfältigen von Artikeln verweist, belegt, wie einseitig die Vorteile des digitalen Wandels zu Gunsten der kommerziellen Verlage angewendet werden. Die Bibliotheken erfüllen mit dem Vervielfältigen und Versenden von Artikeln eine für die Wissenschaft und die Allgemeinheit unverzichtbare Aufgabe. Durch diese nichtkommerzielle Dienstleistung konkurrieren die Bibliotheken die Verlage nicht. Im Gegenteil, die Bibliotheken erwerben zuverlässig die Verlagsprodukte und vergüten die Vervielfältigungen gemäss den Gemeinsamen Tarifen an ProLitteris bzw. leisten hohe Lizenzgebühren für die Nutzung von digitalen Medien.»

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