Wer sich die Zähne elektrisch putzt, kann auch Videos drehen

… stellt Marlene Etschmann im Techniktagebuch lakonisch fest:

“Eins der beiden Geräte versagt noch innerhalb der Gewährleistungsfrist seinen Dienst. Auf die Reklamation per E-Mail beim Hersteller bekomme ich innerhalb weniger Stunden eine Antwort. Ich möge bitte mit einem Video beweisen, dass die Bürste nicht mehr funktioniert. Die Videofunktion meines Mobiltelefones benutze ich zwar nur selten, aber es reicht, um das Nicht-Funktionieren zu dokumentieren. Die Leuchtdioden für die Programmauswahl leuchten auf, aber der Bürstenkopf bewegt sich nicht. Weil ich nicht sicher bin, dass man das im Video deutlich genug sieht, erkläre ich es zusätzlich auf der Tonspur, damit auch das Nicht-Surren verdeutlicht wird.

Mein Videobeweis ist überzeugend genug, eine Woche später trifft das Ersatzgerät bei mir ein. (…)

Wer sich die Zähne elektrisch putzt, kann auch ein Video drehen – davon geht der Hersteller ganz selbstverständlich aus.”

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