Bundesgericht erlaubt Versand von Zeitschriftenartikeln durch Bibliotheken

Aus Rendez-vous vom 18.12.2014, 12:30 Uhr «ETH – Sieg gegen drei mächtige Wissenschaftsverlage»

Das Schweizerische Bundesgericht hat entschieden: Bibliotheken dürfen auf Bestellung einzelne Aufsätze aus wissenschaftlichen Zeitschriften einscannen und per E-Mail an berechtigte Benutzer verschicken (siehe auch Blog Digithek vom 11.12.2014). Der von der ETH Zürich betriebene Dokumentenlieferdienst ist mit dem Urheberrecht vereinbar. Das Bundesgericht hebt das Urteil des Zürcher Handelsgerichts auf und weist die Klage von Elsevier, Springer und Thieme ab. In der heutigen Sendung Rendez-Vous am Mittag sagt Andreas Kirstein, stellvertretender Direktor der ETH-Bibliothek dazu u.a.:

«Es geht darum, dass die Forschung erleichtert wird, aber es geht auch darum, dass ein Gymnasiallehrer oder eine Gymnasiallehrerin aus dem Wallis sich mit entsprechender wissenschaftlicher Information versorgen kann, ohne dass sie dafür extra nach Zürich reisen müssten.»

Mehr dazu auf wisspub.net.

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