Altersbeschränkung bei Filmen

NZZ online berichtet unter dem Titel «Gleicher Film – gleiche Altersbeschränkung» über das Thema Altersfreigabe bei Filmen in der Schweiz. Bis jetzt konnte jeder Kanton individuell darüber entscheiden, ab welchem Alter ein Film im Kino und auf DVD freigegeben wird. Jedoch nicht mehr lange (danke an Lea Gysel für den Hinweis):

«Für die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ist diese föderalistische Regelung wenig konsumentenfreundlich, teuer und in einer immer mobileren Gesellschaft nicht mehr zeitgemäss. Per 1. Januar 2013 setzen die Kantone und die Filmbranche daher eine Kommission «Jugendschutz im Film» ein, die für die ganze Schweiz zuständig ist, wie KKJPD-Präsident Hans-Jürg Käser am Montag in Bern bekanntgab.

Die 60-köpfige Kommission wird zu je einem Drittel aus Vertretern von Jugendschutzbehörden, der Filmbranche und unabhängigen Fachleuten zusammengesetzt. Grundsätzlich übernimmt die Kommission die Einstufungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) aus Deutschland. Liegt keine Einstufung vor oder wird die Einstufung als unangebracht empfunden, entscheidet ein Dreiergremium der Kommission innerhalb weniger Tage über die Altersfreigabe.»

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