Historische Gymnasialbibliotheken sollten auf der Schulwebsite erwähnt werden

In der aktuellen Nummer von o-bib. Das offene Bibliotheksjournal gibt es einen Artikel von KLaus Graf mit dem Titel «Historische Schulbibliotheken : eine Annäherung / herausgegeben von Brigitte KlosterbergRezension – zugleich: Überlegungen zu historischen Schulbibliotheken». Das Fazit lautet (via Archivalia):

«Vernachlässigung und Ignoranz können, wie ich meine, nur bekämpft werden, wenn die Sammlungen in der Öffentlichkeit besser bekannt gemacht werden. Rechtliche Sicherungen im Bereich des Denkmalschutz- und Kulturgutrechts existieren für diesen Bibliothekstyp so gut wie nicht. Nur in Baden-Württemberg sind die sechs wichtigsten Schulbibliotheken (von 18 im Fabian-Handbuch) in das Denkmalbuch eingetragen worden. So erfreulich es ist, dass sich einige historische Gymnasialbibliotheken zu einem Netzwerk mit regelmäßigen Publikationen in einem Blog zusammengeschlossen haben, so wenig darf man aus dem Auge verlieren, dass es sich dabei nur um einen kleinen Teil der bestehenden Sammlungen handelt. Es müsste viel mehr Öffentlichkeitsarbeit geben. So gut wie nie findet man auf den Schul-Homepages Hinweise auf die Altbestände. Die im 16. Jahrhundert zusam-mengetragene kleine, aber feine Lateinschulbibliothek im tschechischen Joachimsthal (Jáchymov), der ehemaligen Bergstadt, wird seit Januar 2020 museal im Gewölbekeller des Renaissance-Rathauses präsentiert. Wieso geht so etwas nicht in Deutschland?

Es wäre ein wichtiges Zeichen für die Wertschätzung des international einmaligen Ensembles der historischen deutschen Gymnasialbibliotheken und ihrer beträchtlichen Schätze, wenn ihre Eintragung als Gesamtheit in das Verzeichnis des UNESCO-Weltdokumentenerbes beantragt würde!»

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