Kirchenbücher

Die alten handschriftlich geführten Kirchenbücher sind wichtige Quellen der genealogischen Forschung und oft die einzigen Zeugnisse für unsere Vorfahren (via blog.myheritage.de):

“Ein Kirchenbuch ist ein Matrikel (in Österreich auch Matrik genannt, in der Schweiz der Rodel/die Rödel) also ein Personenverzeichnis, und enthält meist in chronologischer Reihenfolge Aufzeichnungen über kirchliche Amtshandlungen, wie Taufen, Heiraten und Begräbnisse. Die Pfarrer führten aber auch Verzeichnisse über Firmungen, Erstkommunion oder Konfirmationen. In einem Taufbuch oder Taufregister sind die Daten der Taufe der jeweiligen Person sowie ihrer Eltern und Paten aufgeführt. In einem Ehe- oder Heiratsbuch sind die Daten der beiden Ehepartner sowie (nicht immer) der Eltern und Trauzeugen aufgeschrieben. In einem Toten- oder Sterbebuch hat der Pfarrer die Todes- und Begräbnisdaten eingetragen. Für die Zeit vor 1876 wurden Personenstandsfälle nur von den Religionsgemeinschaften verzeichnet. Eine Ausnahme sind die linksrheinischen, damals zu Frankreich gehörenden Gebiete, die bereits seit 1798 Zivilstandsregister geführt haben. Ebenso ab 1810 in den Staaten des Großherzogtums Berg und dem Königreich Westfalen. Heute werden die staatlichen Personenstandsbücher in Standesämtern geführt. Pfarrämter sind nach wie vor zur Führung von Kirchenbüchern verpflichtet.

Innerhalb des deutschsprachigen Raums stammt das älteste Kirchenbuch aus Basel in der Schweiz (St. Theodorskirche). Es enthält die Taufen von 1490 bis 1498 auf circa 1.700 Seiten und ist ein Werk des katholischen Pfarrers Johann Ulrich Surgant (geboren 1450 in Altkirch im Elsass, gestorben am 20. September 1503 in Basel).”

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