Kopierschutz knacken bei E-Books

Die NZZ vom 31.1.2013 fragt sich unter dem Titel «Wie man den Kopierschutz knackt», ob man eigentlich den Kopierschutz eines E-Books, das man gekauft hat knacken darf (via Mediothek KST auf Facebook):

«Die Freuden des Lesens teilt man gerne mit anderen. Doch bei E-Books verhindert dies ein Schutzmechanismus (Digital Rights Management, DRM). Ein Ärgernis, denn der Käufer hat für das E-Book bezahlt, und warum soll in der digitalen Zeit nicht möglich sein, was in der analogen selbstverständlich war?

Ein Blick ins Internet hilft. Anleitungen, wie sich der Schutzmechanismus abschalten lässt, sind rasch gefunden. Nach zwei oder drei Anläufen ist es geschafft, und der Kollege bestätigt: Ja, ich kann das Buch nun lesen.

Bleibt die etwas bange Frage: Ist so etwas rechtens? Moralisch ist die Frage klar: Ich habe ja für das Buch bezahlt, ergo darf ich es auch weitergeben. So halten wir es auch mit dem gedruckten Buch. Allerdings: Beim gedruckten Buch bleibt dem Käufer keine perfekte Kopie mehr.

Nachfrage deshalb bei Pro Litteris, der Schweizerischen Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst. Kathrin Bütikofer von der Rechtsabteilung kennt die Frage: «Es ist erlaubt, den Schutzmechanismus zu umgehen, solange die derart ‹befreiten› E-Books nur privat verwendet werden.»»

Dieser Beitrag wurde unter E-Books, Medienkompetenz abgelegt und mit verschlagwortet. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert