Mehrwertsteuer beim Brockhaus

Die Frage, ob das Digithek-Online-Abonnement des Brockhaus in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht, hat in den vergangenen Tagen verschiedene Mediotheken beschäftigt. Deshalb hier die offizielle Antwort von Stefan Huber vom Brockhaus (via E-Mail):

«Die folgende Auskunft zu dieser Thematik haben wir von unserer Auskunftsperson erhalten: «Bei der Nutzung des Brockhaus „Wissensservice“ durch einen im Drittland ansässigen Unternehmer bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG von dem Ort aus, von dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Der Nachweis für die Unternehmereigenschaft wird durch die Umsatzsteueridentifikationsnummer, kurz UID nachgewiesen. Daraus ergibt sich, dass die Leistung im Inland (hier: Deutschland) nicht steuerbar und steuerpflichtig ist. Dies bedeutet, dass eine Fakturierung der Leistung ohne deutscher Umsatzsteuer (Nettorechnung) mit Verweis auf „Reverse-Charge“ zu erfolgen hat.»

Bei der Nutzung des Brockhaus „Wissensservice“ durch einen im Drittland ansässigen Nicht-Unternehmer bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG von dem Ort aus, von dem der Leistungserbringer sein Unternehmen betreibt. Daraus ergibt sich, dass die Leistung im Inland (hier: Deutschland) steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und steuerpflichtig ist, da keine Steuerbefreiungsvorschrift Anwendung findet. Dies bedeutet, dass eine Fakturierung der Leistung mit gesetzlicher Umsatzsteuer (Bruttorechnung) zu erfolgen hat.“

Zusammengefasst heißt das, dass wir, unabhängig vom Vorgehen unserer Vorgänger in der Vergangenheit, nur ohne MwSt berechnen können, wenn uns eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, kurz UID-Nummer, vorliegt. Liegt keine UID-Nummer vor, müssen wir mit MwSt berechnen. Dabei würde uns die UID-Nummer ihrer Schule bzw. ihres Schulträgers ausreichen, um die Rechnung ohne MwSt stellen zu können.»

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