Quellennachweise

Philippe Wampfler macht sich im Blogpost Quellennachweise 2016 Gedanken über Sinn und Unsinn bestehender Zitierregeln. Den wichtigen Hinweis auf die Möglichkeit, bei elektronischen Publikationen den Digital Object Identifier anzugeben (sofern vorhanden), macht Matthias Andrasch im ersten Kommentar.

Zur in den Kommentaren aufgeworfenen Frage, weshalb beim Zitieren von Büchern jeweils der Verlagsort (und nicht unbedingt zwingend der Verlagsname) angegeben wird:

Meiner Ansicht nach steckt dahinter die (bibliothekarische) Überlegung, dass so ohne Zugriff auf einen Katalog bereits ziemlich sicher gesagt werden kann, welche Bibliothek ein Exemplar des Werks besitzen müsste: für Schweizer Publikationen die jeweilige Kantonsbibliothek sowie die Nationalbibliothek. Für Publikationen aus dem Ausland wurde bei interbibliothekarischen Bestellungen bis vor einigen Jahren jeweils der Schweizerische Gesamtkatalog der Monografien der Nationalbibliothek konsultiert, heute wird dafür z.B. swissbib.ch bzw. chvk.ch sowie der Karlsruher Virtuelle Katalog (KVK) benutzt.

Zum Problem der langen Links:

Für Selbständige Abschlussarbeiten sollte die Abgabe einer elektronischen Fassung meiner Ansicht nach selbstverständlich sein. Dort können Links in den Fussnoten direkt via Klick angesteuert werden. Sollte die URL nicht mehr funktionieren, ist der Text eventuell noch via Wayback Machine verfügbar. Das im Blogpost vorgeschlagene Abspeichern von Quellen auf einer eigenen Website (z.B. Tumblr) kann je nach Projekt sehr nützlich und sinnvoll sein.

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