Retweeten ist nicht strafbar …

NewsMänNewsMän @KueddeR

Die heutige NZZ berichtet im Artikel «Retweet nie strafbar – aber …» über das aktuelle Twitter-Urteil des Bezirkgerichts Zürich.

Im separaten Artikel «Der «NewsMän» bleibt im Verborgenen und im Visier» ist zu lesen, dass das Gericht die Identität des populären «NewsMän» nicht ermitteln konnte (zu NewsMän siehe auch digithek blog vom 16.2.2014):

«Selbstverständlich hat sich die Staatsanwaltschaft darum bemüht, die Identität des «NewsMän» alias @KueddeR ausfindig zu machen – eine entsprechende Anfrage beim US-Unternehmen Twitter blieb jedoch ohne Erfolg. Der «NewsMän» selbst hütet sich vor einem Outing, seit dem Strafverfahren wegen seines «Dölf»-Tweets erst recht. (…)

Was sein Wirken auf Twitter betrifft, bezeichnet er sich als News-Junkie, der Medieninhalte, die ihn interessant dünken, teile: Zahlschranke hin oder her. Er kenne niemanden, der so viel Geld für Zeitungen und Magazine ausgebe wie er, und die Verlage profitierten von seinem Wirken. (…)

Er zählt heute fast viertausend Follower, darunter viele Journalisten und Politiker – oder das Luxushotel «Dolder Grand». Seit seinem Twitter-Beitritt vor fünf Jahren hat er schon über 60 000 Tweets verfasst – gut drei Viertel davon sind Textempfehlungen, der Rest sind Antworten an andere User. (…)

Der Politologe Claude Longchamp bezeichnet @KueddeR in einem Blogbeitrag von 2012 als einen wichtigen Themenbildner auf Twitter, der mit «bewundernswerter Konstanz» vorgehe. Seine Arbeit sei einflussreich, so Longchamp in seiner Laudatio, «weil er sich auf den Selektionsprozess beschränkt, der von zur Verfügung gestellter zur meinungsbildenden Information führt».

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