Update zur Revision des Urheberrechtsgesetzes

Überraschendes Vorgehen bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes (zur Urheberrechts-Revision siehe auch digithek blog vom 4.3.2016): Statt dass die Vernehmlassungen und der Ergebnisbericht veröffentlicht werden, wird die AGUR12 wieder eingesetzt – weil die Vorlage zu umstritten sei. Der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) fordert mehr Transparenz und macht sich weiterhin für die Nutzeranliegen stark (via DUN-Mitglieder-Info 5/16 bzw. Clemens Moser auf swiss-lib):

«Mit der laufenden Revision soll das Urheberrechtsgesetz an die Modernisierung und das digitale Zeitalter angepasst werden. So weit, so gut. Allerdings wurde in den Vernehmlassungen mehr oder weniger jeder Vorschlag bestritten. Es ging dazu die Rekordzahl von 1‘224 Vernehmlassungen ein!

Was vermochte so sehr zu mobilisieren? Insbesondere die Regelungen zur Bekämpfung der Internetkriminalität – und dabei so kontroverse Punkte wie Netzsperren, Überwachungen durch die Provider, Zustellen von Warnhinweisen – bewegten die Gemüter. Eingriffe in Grundrechte, die Angst vor Internetzensur und Big-Brother-Methoden riefen viele Reaktionen hervor.

Zudem forderten aber Gedächtnisinstitutionen, Wissenschaft, Bildung und Forschung für sich neue Gesetzesbestimmungen, damit sie ihre Aufgaben in der digitalen Welt überhaupt noch erfüllen können. Wie und wo genau in den Vernehmlassungen die Interessen aufeinanderprallten, ist allerdings noch nicht klar. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) von Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat bis jetzt weder die Vernehmlassungen veröffentlicht noch den Ergebnisbericht zugänglich gemacht, obwohl dies an sich im Vernehmlassungsgesetz so vorgesehen ist.

Stattdessen wurde die Arbeitsgruppe AGUR12 (im Jahr 2012 von Bundesrätin Sommaruga gegründet) wieder eingesetzt. Dazu gehören sechs Vertreter der Kulturschaffenden, drei Produzentenvertreter, drei Nutzer – darunter der DUN – zwei Konsumentenvertreter sowie drei aus der Verwaltung und neu auch zwei Vertreter der Internet Service Provider. Grund für die Wiedereinsetzung der AGUR12 sei, dass die Vorlage so umstritten sei, dass sie so nicht dem Parlament vorgelegt werden könne. Der AGUR12 II wurde mit der Herkulesaufgabe betraut, die Vorlage so zu überarbeiten, dass sie breit akzeptiert werde.

Der DUN kritisiert dieses Vorgehen. Der Bericht zuerst vorzulegen, wäre demokratisch- politisch richtig gewesen und hätte ein transparentes Vorgehen ermöglicht.»

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