Zeitweise Gebrauchsüberlassung

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3.7.2012 ist der Weiterverkauf von gebrauchter Software rechtmässig. Dieses Urteil könnte auch Auswirkungen auf die Befugnisse von Bibliotheken im Umgang mit eBooks haben, d.h. (via Inetbib):

«Denn wenn der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts (§ 17 Abs. 2 UrhG) auch für nichtkörperliche Objekte hinsichtlich ihres Weiterverkaufs greift, dann gilt dies umsomehr für eine zeitweise Gebrauchsüberlassung.»

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