Revision des Urheberrechtsgesetzes

Mit der Modernisierung des Urheberrechts soll v.a. Internet-Piraterie bekämpft werden, gleichzeitig werden die gesetzlichen Bestimmungen an die neusten technologischen Entwicklungen angepasst. Für Bibliotheken ganz wichtig sind neue Regelungen zu verwaisten Werken, zur Verwendung von Texten und Daten für wissenschaftliche Zwecke und zum Verzeichnisprivileg.

Der Entwurf des URG beinhaltet ebenfalls das Verleihrecht, das verlangt, dass Bibliotheken für jede Ausleihe eine Gebühr an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten haben (Bibliothekstantieme). Das könnte v.a. für die allgemein öffentlichen Bibliotheken existenzbedrohend sein.

Aus Anlass der anstehenden Revision des URG ist am 12. November 2015, auf Initiative des BIS, die Task Force URG-Revision gegründet worden. Die Task Force setzt sich zusammen aus über 40 Vertreterinnen und Vertretern von Gedächtnisinstitutionen (Archive, Bibliotheken, Museen), der Bildung, der Wissenschaft und der Forschung. Die Task Force will erreichen, dass im revidierten URG die Interessen dieser Institutionen gebührend berücksichtigt werden (via swiss-lib).

Medienmitteilung auf ejpd.admin.ch

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