Im NZZ-Artikel “Pro Litteris packt die Kosten an” vom 14.1.2016 wird eine Analyse zitiert, die der Verwertungsgesellschaft Pro Litteris ein schlechtes Zeugnis ausstellt. Dies ist auch im Hinblick auf die anstehende Revision des Urheberrechts relevant (Art. 13, Bibliothekstantieme):
“Es seien allerdings grosse Unterschiede festzustellen – und «offensichtlichen Handlungsbedarf» orten die Analysten vor allem bei der Pro Litteris, die von allen fünf Gesellschaften am schlechtesten abschneidet. In den untersuchten drei Jahren hatte Pro Litteris einen Brutto-Verwaltungskostensatz von über dreissig Prozent; am besten schnitt Suissimage mit einem Kostensatz von fünf Prozent ab.”
Der neue Direktor der Pro Litteris gelobt jetzt Besserung:
“Wie reagiert der neue Direktor von Pro Litteris, Philip Kübler, auf die Kritik? Er sei mit dem Bericht sehr einverstanden, sagt Kübler. Der darin angesprochene Handlungsbedarf entspreche dem, was das Unternehmen im Laufe der vergangenen Monate eingeleitet habe. Tatsächlich hat der neue Direktor einschneidende Sparmassnahmen umgesetzt. Sein eigener Lohn liegt jährlich 43 000 Franken niedriger (280 000 Franken), und die Geschäftsleitung wird ab Mitte dieses Jahres nicht mehr aus vier, sondern aus drei Mitgliedern bestehen, die ebenfalls Lohnkürzungen in Kauf nehmen müssen. Der Personalbestand wird insgesamt von 31 auf 24 Stellen verkleinert, fünf Mitarbeitenden wurde gekündigt. Mit diesen Massnahmen will Kübler den Verwaltungskostensatz auf rund zwanzig Prozent senken, von neun Millionen «im schlechten 2014» auf sechs Millionen Franken im laufenden Jahr. Alles deute darauf hin, dass ihm dies gelingen werde, sagt Kübler.”