Wie soll mit plagiierten Jura-Werken in Bibliotheken umgegangen werden?

(via lto.de/recht):

«Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) behilft sich seit einigen Jahren damit, im Katalog zu kennzeichnen, wenn ein Doktorgrad aberkannt wurde. Allerdings dürfen Pflichtexemplare nicht ausgesondert oder gar vernichtet werden. Sie bleiben Teil des Bestandes. Anders sieht es in juristischen Seminarbibliotheken aus. Dort verschwinden problematische Bücher des Öfteren aus der Freihandausleihe ins Magazin; wer sie ausleihen will, wird zunächst auf die Problematik des Buches hingewiesen.

In zehn Bundesländern werden nun Plagiatsbücher auch als solche in Bibliothekskatalogen gekennzeichnet: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Jedenfalls gilt das für Dissertationen. Seit März 2024 gilt ein neues K10plus-Katalogisierungshandbuch für Hochschulschriften. Darin heißt es in Abschnitt 7.2., dass beim Entzug eines Doktorgrads verschiedene Angaben gelöscht werden, darunter die verleihende Institution und die Namen der Betreuer («Doktoreltern»)»

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