Wann Bibliotheken Bücher zensieren dürfen

Der Bund berichtet unter dem Titel «Wann Bibliotheken Bücher zensieren dürfen» über das Gruebebuch, das in universitären Bibliotheken nicht mehr ausleihbar ist, obwohl sein Inhalt relevant wäre:

«Das sogenannte Gruebebuch skizziert die Geschichte des ehemaligen Knabenerziehungsheims «Gruebe» in Niederwangen, wo es zu Gewalt kam. Doch vermutlich enthält das Buch Fehler: Der ehemalige Heimleiter Hans-Peter Hofer, einer unter vielen Personen im Werk, sah seine Rolle als Heimleiter falsch dargestellt. Hofer klagte und erreichte einen Vergleich. Daraufhin wurden die 2’500 verbliebenen gedruckten Bücher eingestampft. (…)

Laut Angaben von Marie-Christine Doffey, Direktorin der Nationalbibliothek, habe ihre Institution im April eine Interessenabwägung gemacht und sei zum Schluss gekommen, dass in diesem Fall Hofers Interesse auf Privatsphäre das öffentliche Informationsinteresse überwiege. Deshalb habe man sich «vorsorglich für eine Sperrung des Buchs entschieden».

Das «Gruebebuch» ist nicht das einzige Buch, das die Nationalbibliothek wegen Rufschädigung gesperrt habe, sagt Doffey. Solche Fälle seien allerdings selten und stünden weniger als einmal pro Jahr auf der Tagesordnung.»

Das Buch ist auf der Website von «Journal B» unzensiert online.

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